1. Im Jahr 2011 reichten die Beschwerdeführerin 1 und ihr Ehegatte ein Baugesuch ein für den Neubau eines Wohnhauses mit sechs Ferienwohnungen auf Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. L.________ in der Wohnzone von Mürren. Mit Gesamtentscheid vom 5. Dezember 2012 – und damit bereits nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative vom 11. März 2012 – erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baubewilligung. Gegen diesen Entscheid erhoben diverse Nachbarn Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE, heute Bau- und Verkehrsdirektion BVD).