dass bei Nichteinreichung der erforderlichen Verbesserungen das Nichteintreten auf das Gesuch verfügt werde. Nachdem die Bauherrschaft innert der angesetzten Frist weder einen korrigierten Plan noch das unterzeichnete eBau-Formular einreichte, erliess das Bauinspektorat der Stadt Bern die Verfügung vom 2. Mai 2023, mit der sie das Baubewilligungsverfahren abschloss.