Das Bauinspektorat der Stadt Bern hat die Bauherrschaft auf die formellen Mängel des Baugesuchs aufmerksam gemacht. Nachdem die Bauherrschaft weitere Unterlagen eingereicht hatte, wies es die Bauherrschaft explizit darauf hin, dass trotz der elektronischen Durchführung des Baubewilligungsverfahrens die Gesuchsunterlagen in Papierform rechtlich massgebend sind und das Baugesuchsformular aus eBau unterzeichnet eingereicht werden müsse. Weiter wies das Bauinspektorat auf die Widersprüche im Projektplan hinsichtlich des Massstabs hin und hielt fest, 5 Bernische Systematische Information Gemeinden BSIG Nr. 7/721.0/32.6 «Elektronisches Baubewilligungs- und