c) Die Beschwerdeführerinnen bzw. deren Vertretung haben ihr Baugesuch zwar elektronisch im Portal eBau eingegeben. Sie haben es aber versäumt, das von eBau generierte Baugesuchsformular unterzeichnet in Papierform bei der Baubewilligungsbehörde einzureichen. Sie haben daher die zwingenden Anforderungen von Art. 10 Abs. 6 BewD nicht erfüllt. Weiter haben Sie einen Projektplan mit widersprüchlichen Angaben eingereicht: In der Legende und dem Beschrieb des Plans ist zweimal festgehalten, der Massstab des Plans sei 1:50. Die im Projektplan dargestellten Gebäudeteile sind aber gemäss deren Vermassung im Massstab 1:100 gezeichnet. Das Baugesuch wies daher formelle Mängel auf.