Gemäss der BSIG-Weisung «Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren ab 1. März 2022»5 werden das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und von der Bauherrschaft, von den Projektverfassenden und bei Bauten auf fremdem Boden ausserdem von der Grundeigentümerschaft unterschrieben werden muss (Art. 10 Abs. 2 BewD).