34 Abs. 2 BauG). Die DIJ hat das Portal eBau als die zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens im Kanton Bern bezeichnet, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden daher elektronisch über eBau einzureichen. Gemäss der BSIG-Weisung «Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren ab 1. März 2022»5 werden das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.