a) Abschreibungsverfügungen und Nichteintretensentscheide, die in einem Baubewilligungsverfahren ergangen sind, können wie ein Bauentscheid angefochten werden.3 Bauentscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG4 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.