Damit seien die Voraussetzungen für die Abschreibung erfüllt. Der Bauherrschaft stehe es frei, ein neues formell korrektes Baugesuch einzureichen (neues eBau-Gesuch sowie ausgedruckte und unterzeichnete Formulare sowie Projektpläne im Massstab 1:50 oder 1:100). Ohne Baubewilligung dürfe das Bauvorhaben nicht ausgeführt werden. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen