Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 hielt das Bauinspektorat fest, die am 15. und 21. November 2022 ergänzten Baugesuchsunterlagen zum Baugesuch vom 19. November 2022 seien nach wie vor mangelhaft. Anlässlich eines telefonischen Austausches zwischen dem Projektverfasser und dem Bauinspektorat sei vereinbart worden, dass das eBau-Formular sowie die Pläne mit korrektem Massstab nachgereicht würden. Die genannten Unterlagen seien jedoch nicht eingereicht worden. Es fehlten nach wie vor das unterzeichnete Baugesuchsformular, ein Projektplan im korrekten Massstab und ein Grundrissplan des Dach- bzw. Estrichgeschosses.