Der Plan gebe als Massstab 1:50 an, sei aber im Massstab 1: 100 gehalten. Der Plan müsse in jenem Massstab eingereicht werden, wie er beschriftet sei. Das Bauinspektorat setzte der Bauherrschaft erneut eine Frist von 30 Tagen und drohte das Nichteintreten auf das Gesuch an, falls die geforderten Verbesserungen nicht erfolgen. Mit Brief vom 20. November 2022 hielt die Vertretung der Bauherrschaft fest, am Projektplan werde nichts geändert, es gebe keinen Estrichplan und ein solcher werde in keinem Fall gezeichnet und eine zusätzliche Dämmung im Dachgeschoss sei nicht vorgesehen.