Mit Schreiben vom 18. November 2022 hielt das Bauinspektorat fest, es habe am 15. November 2022 ergänzende Unterlagen erhalten. Es seien aber nach wie vor Ergänzungen erforderlich. Trotz der elektronischen Durchführung des Baubewilligungsverfahrens seien die Gesuchsunterlagen in Papierform rechtlich massgebend. Das Baugesuchsformular Nr. 84440 (eBau) müsse unterzeichnet eingereicht werden. Weiter sei ein Grundrissplan des Dach- bzw. Estrichgeschosses einzureichen und auf diesem sei die Lage des Schnittes einzutragen. Weiter wies das Bauinspektorat auf Widersprüche im eingereichten Projektplan hin. Der Plan gebe als Massstab 1:50 an, sei aber im Massstab 1: 100 gehalten.