Falls abweichend zum Bestand eine Dachdämmung vorgesehen sei, müsse ein Energienachweis (Einzelbauteilnachweis: Formular EN-BE, EN-102a) eingereicht werden. Und falls eine Umnutzung des Dachgeschosses vorgesehen sei (z.B. Estrich zu Wohnraum), sei das Vorhaben im Baugesuch zu deklarieren. Das 1/6 BVD 110/2023/81