2. Mit Schreiben vom 9. November 2022 hielt das Bauinspektorat der Stadt Bern nach der vorläufigen Prüfung der Baugesuchsunterlagen fest, für die Einleitung des Baubewilligungsverfahrens seien noch folgende Unterlagen und Ergänzungen einzureichen: Die Schriftgrösse der Angaben auf dem Projektplan seien auf eine gut leserliche Grösse anzupassen. Eine abschliessende Beurteilung des Projektplanes sei in der vorliegenden Form nicht möglich. Im Plan sei die Lage des Schnittes einzutragen. Falls abweichend zum Bestand eine Dachdämmung vorgesehen sei, müsse ein Energienachweis (Einzelbauteilnachweis: Formular EN-BE, EN-102a) eingereicht werden.