3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Die Gemeinde Hilterfingen hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von CHF 4968.85 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Hilterfingen, Bauverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, mit Beilagen gemäss Ziffer 2, eingeschrieben - Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung (ANF), per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat