Angesichts der Dimensionen der Baukosten sowie der Tatsache, dass es sich einzig um Nebenbauten handelt, ist die Bedeutung der Streitsache ebenfalls knapp durchschnittlich einzustufen. Aufgrund der umstrittenen Rechtsfragen und der beschränkten Fragen bezüglich des Naturschutzes ist die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als eher unterdurchschnittlich zu bewerten. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4500.– als angemessen. Zuzüglich der Mehrwertsteuer von 7.7 % auf dem Honorar, ausmachend CHF 346.50, und der geltend gemachten Auslagen von CHF 122.35 ergibt dies eine Parteikostenentschädigungsforderung in der Höhe von CHF 4968.85.