41 Abs. 3 KAG9). Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers hat am 5. Mai 2022 die Kostennote für den ersten Abschnitt dieses Beschwerdeverfahrens (RA Nr. 110/2021/198) eingereicht. Diese beläuft sich auf CHF 6692.05 (Honorar CHF 6100.–, Mehrwertsteuer CHF 469.70, Auslagen CHF 122.35). Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand für diesen Abschnitt des Beschwerdeverfahrens als knapp durchschnittlich zu werten, da lediglich ein Fachbericht eingeholt wurde, ohne einen Augenschein durchzuführen. Angesichts der Dimensionen der Baukosten sowie der Tatsache, dass es sich einzig um Nebenbauten handelt, ist die Bedeutung der Streitsache ebenfalls knapp durchschnittlich einzustufen.