a) Mit der Aufhebung des angefochtenen Bauentscheids wird auch die Kostenverfügung der Gemeinde Hilterfingen aufgehoben. Aufgrund der Rückweisung ins erstinstanzliche Verfahren an das Regierungsstatthalteramt Thun wird die Gemeinde Hilterfingen ihre Kosten in diesem Verfahren neu eingeben können und das Regierungsstatthalteramt Thun wird darüber im Entscheid über das Baugesuch zu befinden haben. Daher müssen die vorinstanzlichen Kosten in diesem Beschwerdeentscheid nicht verlegt werden.