Erst danach ist eine abschliessende Beurteilung möglich, ob die Hecke durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt oder beseitigt werde. Vorliegend sind damit diverse Abklärungen im Zusammenhang mit der Hecke an der I.________gasse vorzunehmen, weshalb die Sache nicht entscheidreif ist. Es ist nicht Sache der BVD, die vom Verwaltungsgericht geforderten Abklärungen vorzunehmen und anschliessend als erste Instanz erneut über das Baugesuch zu entscheiden, zumal sämtliche weitere Aspekte des Vorhabens ohnehin noch ungeprüft sind.