c) Gemäss dem Entscheid des Verwaltungsgerichts muss demnach zuerst der Umfang der Schutzwürdigkeit der Hecke an der I.________gasse an sich eruiert werden. Danach ist zu prüfen, ob das vorliegende Bauvorhaben einen Eingriff in die Hecke bewirkt. Hierfür ist nach dem Verwaltungsgericht gemäss dem Fachbericht der ANF vom 24. Januar 2022 vorzugehen. Somit ist ein Naturinventar mit einer vollständigen Artenliste und Aufnahme des Ausgangszustands aufzunehmen und ein Augenschein mit Beizug der ANF durchzuführen. Erst danach ist eine abschliessende Beurteilung möglich, ob die Hecke durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt oder beseitigt werde.