Sie empfehle deswegen einen Augenschein und gegebenenfalls eine Bestandesaufnahme während des Sommerhalbjahres. Die BVD habe darauf verzichtet und alleine auf die klar summarisch und nicht abschliessend qualifizierte Einschätzung abgestellt, wonach der Hecke aufgrund ihrer Form und Länge eine wichtige Lebensraum- und Vernetzungsfunktion im Siedlungsgebiet zukomme. Dass der Fachbericht lediglich eine vorläufige und nicht abschliessende Einschätzung des Sachverhalts erlaube, habe die Vorinstanz nicht beachtet.