b) Das Verwaltungsgericht führt in Erwägung 4.2 des Entscheids vom 4. Mai 2023 aus, die Abteilung Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) des Kantons Bern komme zwar zum Schluss, dass eine geschützte Hecke im Sinne der Naturschutzgesetzgebung vorliege; sie bringe aber deutlich zum Ausdruck, dass eine abschliessende Beurteilung bezüglich der ökologischen Bedeutung der Hecke sowie der Frage, ob durch das Bauvorhaben tatsächlich in die Hecke eingegriffen werde, mangels ausreichend konkreter Informationen und Aufzeichnungen nicht möglich sei. Sie empfehle deswegen einen Augenschein und gegebenenfalls eine Bestandesaufnahme während des Sommerhalbjahres.