3. Das Rechtsamt der BVD teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 22. Mai 2023 mit, dass das Verwaltungsgericht die Akten an die BVD retourniert habe und das Verfahren unter der neuen RA Nr. 110/2023/80 wieder aufgenommen werde. Weiter führte das Rechtsamt aus, es beabsichtige die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Regierungsstatthalteramt Thun zurückzuweisen und die Kosten des Verfahrens Nr. 110/2021/198 neu zu verlegen. II. Erwägungen 1. Eintreten