Mit Amtsbericht vom 22. Februar 2021 beantragte das Regierungsstatthalteramt Thun, die Ausnahmebewilligung für den Eingriff durch das Bauvorhaben in die Hecke entlang der I.________gasse sei nicht zu erteilen. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer eine Projektänderung ein und verzichtete auf die neue Sichtschutzwand im südöstlichen Teil der Bauparzelle.1 Mit zweitem Amtsbericht vom 26. Juli 2021 ersetzt das Regierungsstatthalteramt Thun denjenigen vom 22. Februar 2021, hält inhaltlich jedoch an seinem Antrag fest, die Ausnahmebewilligung für den Eingriff in die Hecke sei nicht zu erteilen.