1. Der Beschwerdeführer reichte am 26. November 2020 bei der Gemeinde Hilterfingen ein Baugesuch für das Erstellen einer Poolanlage mit seitlichem Technikraum, für den Neubau eines Zweiradunterstandes sowie eines gedeckten Sitzplatzes mit Sauna und Keller auf der Parzelle Hilterfingen Grundbuchblatt Nr. H.________ (Bauparzelle) ein. Die Bauparzelle liegt in der Wohnzone E2. Mit Amtsbericht vom 22. Februar 2021 beantragte das Regierungsstatthalteramt Thun, die Ausnahmebewilligung für den Eingriff durch das Bauvorhaben in die Hecke entlang der I.________gasse sei nicht zu erteilen.