Die eine Bewilligung vermag die andere nicht zu ersetzen. Bei der Nutzungsbewilligung ist hauptsächlich die Abwägung und Koordination zwischen den verschiedenen Nutzungen des öffentlichen Grundes entscheidend. Das Baubewilligungsverfahren dient demgegenüber der Überprüfung eines Bauvorhabens auf dessen Übereinstimmung mit den einschlägigen bau- und umweltrechtlichen Bestimmungen.13