a) Aufgrund einer Anfrage des neuen Betreibers der F.________ für eine Erweiterung der Aussensitzplätze auf das kleine Trottoir auf der gegenüberliegenden Seite des Betriebs hat die Beschwerdegegnerin ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Die zur Benutzung vorgesehene Fläche befindet sich auf einer Parzelle, die als Verkehrsanlage ausgeschieden ist. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Strasse im Sinn von Art. 4 SG4. Die vorgesehene Nutzung stellt nach Lehre und Rechtsprechung gesteigerten Gemeingebrauch dar.5 Dieser liegt vor, wenn die Benutzung einer öffentlichen Sache entweder nicht bestimmungsgemäss oder nicht