1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 4. Juli 2022 ein Baugesuch datiert vom 30. Juni bzw. 4. Juli 2022 ein für die Umnutzung von 6 m2 Verkehrsfläche für maximal 18 Aussensitzplätze auf dem kleinen Trottoir im B.________-Gässli entlang der Südfassade des Gebäudes A.________ auf Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle befindet sich im Altstadtgebiet A II. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 11. April 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung.