Gleiches gilt für die Lärmschutzdämme, wobei hier zusätzlich die Mitwirkung der Grubenkommission bei deren Ausgestaltung und allenfalls ein (zu publizierendes) Ausnahmegesuch notwendig sind (Erwägung 4). Zudem hat die Grubenkommission den notwendigen Bericht zur Etappenfreigabe zu erstellen (Erwägung 5). Angesichts der noch nötigen umfangreichen Beweismass-nahmen rechtfertigt es sich, die Akten an die Vorinstanz zu neuer Prüfung zurückzuweisen. Die Gemeinde wird zusätzlich insbesondere zu prüfen haben, ob die gemäss Fachbericht Naturschutz vom 6. Oktober 2022 erforderlichen Ausnahmen für technische Eingriff in Lebensräume geschützter Pflanzen und Tiere notwendig sind.27 Sofern die Frage zu