Bestimmungen der Überbauungsordnung überwachen und vor jeder Etappenfreigabe durch das Gewässeramt einen Bericht erstellen, in welchem sie Rechenschaft über die getroffenen Massnahmen und Abklärungen gemäss Pflichtenheft ablegt und Antrag für die notwendigen Massnahmen der nächsten Etappe stellt.23 c) Wie das Regierungsstatthalteramt im angefochtenen Entscheid zur Recht ausführt, lässt die UeV keinen Raum für die Aufnahme einer vom Beschwerdeführer bestimmten Person, was zudem bereits im ersten Verfahren vorgebracht und entschieden wurde.24 Den Akten kann entnommen werden, dass die Grubenkommission wieder aktiv ist.25