Gemäss Umweltverträglichkeitsbericht entfaltet der Lärmschutzwall jedoch erst dann Abschirmwirkung, wenn näher als 40 m vom südöstlichen Perimeterrand abgebaut wird (S. 46). Da heute der nordöstliche Teil der ursprünglichen Etappe 1 noch unberührt ist und in der Etappe 2 der weitere Abbau nicht wie geplant vom Nordosten aus in Richtung Südosten erfolgen soll, entspricht die heutige Lage nicht mehr der ursprünglich angedachten Situation. Insbesondere wird noch für längere Zeit in grosser Distanz zur bestehenden Siedlung abgebaut (vgl. dazu auch hievor Ziffer 3a). Es bestehen daher Zweifel, dass der Damm in Bezug auf den Lärm heute schon eine Wirkung entfalten könnte.