verfügbaren Auffüllvolumens, grundsätzlich jedoch so rasch als möglich (Überbauungsplan 2) erfolgt. Die Auffüllung und Rekultivierung dient sowohl dem Landschaftsschutz und damit einem öffentlichen Interesse als auch den nachbarlichen Interessen. Auf den neuen Plänen sind keine solchen Flächen eingezeichnet und sowohl das Bodenschutzkonzept (Ziffer 5.2) als auch der Umweltverträglichkeitsbericht (S. 5 und 19 f.) bleiben diesbezüglich vage: Sie sprechen von einem Beginn der Auffüllung im Jahr 2022 bzw. massgeblichen Rekultivierungsarbeiten in 3 bis 5 Jahren.