Die von O.________ vorgebrachte Notwendigkeit des vorzeitigen Beginns der zweiten Etappe zur Gewährleistung einer ausreichenden Materialqualität erscheint plausibel und wird nicht bestritten. Die Mischung des stark feinkörnigen Materials aus der ersten Etappe mit dem grobkörnigeren Material aus der zweiten Etappe mit dem Ziel, die abbauwürdige Rohstoffmenge zu erhalten statt auf den Abbau eines über 40 m breiten Streifen im nördlichen Teil der Etappe 1 zu verzichten, entspricht zudem dem öffentlichen Interesse, den hohen Bedarf an Baurohstoffen zu sichern. Es liegen daher besondere Verhältnisse im Sinne von Art. 26 BauG vor.