Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Um allfällige nachteilige Auswirkungen der Ausnahmebewilligung auf öffentliche oder nachbarliche Interessen abzuwenden oder zu verringern können Bedingungen und Auflagen verfügt werden, sofern sie in einem sachlichen Zusammenhang zur erteilten Ausnahme stehen, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt, verhältnismässig und bei angemessener Kontrolle durchsetzbar sein.17