erfolge sukzessive entsprechend dem Abbaufortschritt bzw. dem verfügbaren Auffüllvolumen mit unverschmutztem Aushub- und Abbruchmaterial (S. 5 und 19 f.). Die neuen Pläne sehen einzig künftige Absetzbecken vor, die Auffüllung und Rekultivierung ist nicht ersichtlich. Gemäss dem zweiten Teil des ursprünglichen Plan 2 («Zustand vor der 3. Abbauetappe») – dieser Zustand wird gemäss Umweltverträglichkeitsbericht, S. 18, beibehalten – wird eine Rekultivierung des grössten Teils der Abbaufläche der ersten zwei Etappen erst vor der dritten Etappe verlangt.