Bei einem gleichzeitigen Abbau der Etappen 1 und 2 könne somit das stark feinkörnige Material aus der ersten Etappe mit dem grobkörnigen Material aus der zweiten Etappe gemischt werden. Mit diesem Vorgehen könne die abbauwürdige Rohstoffmenge erhalten und die bestmögliche Verwertung sichergestellt werden. Dabei werde die maximale jährliche Abbaumenge (Art. 6 UeV) beibehalten. Zudem ermögliche dieses Vorgehen generell mehr Flexibilität bei der Reaktion auf Wechsel der Rohstoffqualitäten.16