Bei Beibehalten des vorgesehenen Etappierungsvorgangs müsste damit auf den Abbau dieses stark siltigen Materials verzichtet werden, was bedeute, dass im ungünstigsten Fall ein über 40 m breiter Streifen im nördlichen Teil der Etappe 1 nicht abgebaut werde. Dies führte zu einem Verlust des gesamten Rohstoffvolumens. Hingegen sei an der Etappengrenze der ersten zur zweiten Etappe im südwestlichen Teil der Etappe 1 deutlich besseres, d.h. grobkörnigeres Rohmaterial angetroffen worden. Bei einem gleichzeitigen Abbau der Etappen 1 und 2 könne somit das stark feinkörnige Material aus der ersten Etappe mit dem grobkörnigen Material aus der zweiten Etappe gemischt werden.