c) Der Beschwerdeführer erhebt weiter «Fachaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsbeugung» mit der Begründung, die Leitbehörde hätte Anzeige wegen Verletzung von Art. 50 BauG einreichen sollen. Die Frage, ob das Regierungsstatthalteramt eine Anzeigepflicht treffen würde, ist aufsichtsrechtlicher Natur. Die BVD hat keine Aufsichtsfunktion über die Regierungsstatthalterämter. Auf die diesbezüglichen Vorbringen ist daher nicht einzutreten. 2. Antrag auf Entfernung aus Akten