b) Soweit der Beschwerdeführer von der Beschwerdegegnerin, der Firma O.________ und der Gemeinde A.________ gestützt auf Art. 41 OR12 die Rückerstattung der Kosten für das erste Verfahren verlangt, fehlt es an der Zuständigkeit der BVD. Diesbezüglich wird nicht auf die Beschwerde eingetreten.