Zudem führte es aus, gestützt auf die eingereichten Unterlagen scheine der Beschwerdeführer nicht zur unentgeltlichen Rechtspflege berechtigt zu sein und begründete diese summarische Einschätzung. Das Rechtsamt gab dem Beschwerdeführer daher Gelegenheit, das Gesuch zurückzuziehen oder seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse detailliert darzustellen und das Formular «Ausgaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen» auszufüllen und weitere aufgeführte Belege einzureichen. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer nicht vollständig nach.