6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet9, beteiligte die Grundeigentümerin und den Grundeigentümer der Parzellen A.________ Grundbuchblatt Nrn. K.________ und B.________ von Amtes wegen am Verfahren und holte Stellungnahmen beim AUE, Abteilung Immissionsschutz, und beim Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Fachstelle Lärmschutz, ein. Zudem führte es aus, gestützt auf die eingereichten Unterlagen scheine der Beschwerdeführer nicht zur unentgeltlichen Rechtspflege berechtigt zu sein und begründete diese summarische Einschätzung.