_, die erteilte Ausnahmebewilligung, die Pflicht zur Anzeigeerstattung sowie die Sicherstellung der Trink- und Bewässerungsleitungen. Weiter verlangt er insbesondere die Anmerkung im Grundbuch, dass nur nicht verschmutztes Aushub- und Abbaumaterial zur Auffüllung verwendet werden darf, sowie die Rückzahlung der Kosten des Urteils des Verwaltungsgerichts im Jahr 2005.