5. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 5. Mai 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Die Ausführungen des Beschwerdeführers sind im Einzelnen teilweise nur schwer verständlich. Thematisch betreffen sie insbesondere die Grubenkommission, Lärmimmissionen und Luftverschmutzung, die Teilentwidmung des Flurweges Parzelle L.________, die erteilte Ausnahmebewilligung, die Pflicht zur Anzeigeerstattung sowie die Sicherstellung der Trink- und Bewässerungsleitungen.