4. Mit Gesamtentscheid mit UVP vom 5. April 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung und unter anderem die Ausnahmebewilligung «für den abgeänderten Wirkungsbereich der Etappen 1 und 2, gem. Art. 2 UeV».