umfassenden Umweltverträglichkeitsbericht, welchen die Beschwerdegegnerin am 1. Juni 2022 einreichte.6 Der Beschwerdeführer erhob Einsprache gegen das nachträgliche Baugesuch.7 Mit E-Mail vom 5. Dezember 2022 teilte die Gemeinde dem Regierungsstatthalteramt mit, die Grubenkommission A.________ sei wieder aktiv und habe am heutigen Tag eine erste Sitzung durchgeführt. Die Gemeinde nannte die anwesenden Personen und hielt fest, die Grubenkommission solle in Zukunft mindestens einmal pro Jahr tagen. Die nächste Sitzung sei abhängig von der ausstehenden Bewilligung.8