ein für die Freigabe der zweiten Kiesabbauetappe der Kiesgrube A.________ auf den Parzellen A.________ Grundbuchblatt Nrn. L.________, K.________ und B.________ und die vorübergehende Teilentwidmung des Flurweges Parzelle Nr. L.________. Das Regierungsstatthalteramt, dem das Gesuch am 30. Juni 2021 übermittelt worden war, wies das Gesuch mit Verfügung vom 4. Oktober 2021 zur Verbesserung zurück und verlangte insbesondere ein Ausnahmegesuch «abgeänderter Wirkungsbereich der Etappen 1 und 2, Art. 2 UeV» und wies darauf hin, dass gemäss Rücksprache mit der Gemeinde die gemäss Art. 4 UeV verlangte Grubenkommission noch immer nicht gegründet sei.5