3. Nachdem der Beschwerdeführer die Behörden auf die fehlende Baubewilligung hingewiesen hatte, fand am 19. Juni 2020 behördenseitig unter der Leitung des Regierungsstatthalteramtes ein Runder Tisch statt, an welchem das weitere Vorgehen festgelegt wurde (insb. Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs und Gründung einer Grubenkommission bis Ende 2020).3 Gemäss ihren Angaben forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 6. Juli 2020 auf, ein nachträgliches Baugesuch zur Freigabe der zweiten Etappe einzureichen.4 Die Beschwerdegegnerin reichte Ende Juni 2021 ein nachträgliches Baugesuch