aufeinanderfolgenden Etappen erfolgen soll, wobei die zweite Etappe erst nach Teilrekultivierung der ersten Etappe begonnen werden darf. Nachdem die Gemeindeversammlung von A.________ die UeO am 9. Dezember 2002 verabschiedet hatte, genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) diese mit Gesamtentscheid vom 8. Mai 2003 und wies die Einsprache des Beschwerdeführers und dessen Sohn als öffentlichrechtlich unbegründet ab. Weiter erteilte sie insbesondere die Baubewilligung für die erste von insgesamt drei Etappen für den Kiesabbau.