Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Koordination Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Laupenstrasse 22, 3008 Bern betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 5. April 2023 (eBau Nummer 2021-4669 / 75458; Freigabe der 2. Kiesabbauetappe / Teilentwidmung I.________weg) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin betreibt in A.________ eine Kiesgrube. Der Abbau und die Wiederauffüllung sind in der Überbauungsordnung (UeO) mit Zonenplanänderung Kiesabbau geregelt. Art. 5 der Überbauungsvorschriften (UeV) sieht vor, dass der Abbau in drei