beachtet werden.71 Als mögliche Instrumente einer Standortplanung fallen die Zulassungsplanung mit Gebietsausscheidungen (Negativ-, Positivplanung oder Kaskadenmodell), eine Standortevaluation in Kooperation und im Dialog mit den Betreiberinnen oder eine gesetzlich vorgeschriebene Interessenabwägung in Betracht. Je nach Situation ist es auch denkbar, diese Instrumente zu kombinieren.72 Die Gemeinde Leubringen/Evilard hat von der Möglichkeit, die Standorte von Mobilfunkanlagen auf ihrem Gemeindegebiet mit planerischen Vorschriften im Baureglement zu steuern, nicht Gebrauch gemacht. 9. Sistierungsantrag