c) Vorliegend befindet sich die L.________, auf welcher es entsprechend den Ausführungen der Beschwerdeführenden eine Mutterkuhherde haben soll, nordwestlich der Mobilfunkanlage, ungefähr in Richtung des OMEN 4. Zunächst ist festzuhalten, dass sich Kühe nur dort aufhalten, wo sich auch Menschen aufhalten können, womit sie durch den Immissionsgrenzwert geschützt sind. Sodann beträgt beim OMEN 4 die elektrische Feldstärke gemäss Standortdatenblatt vom 22. November 2021 (Revision: 1.43) 2.15 V/m.64 Da die Entfernung von der Mobilfunkanlage zum OMEN 4 kürzer ist, als der Abstand zwischen der Mobilfunkanlage und der L.________, dürfte der massgebende Anlagegrenzwert auf der L.______